Die
Vergütung des Architekten regelt wie bei Notaren oder Ärzten eine
Honrarordnung, an die sich alle Architekten laut Gesetz halten müssen.
Dennoch ist auch hier eine "Verhandlung" innerhalb der Grenzen
der Vorschriften möglich.
Das ungefähre Honorar für Architekten liegt erfahrungsgemäß
bei rund 15% (Bauaufsicht inklusive) der Bausumme. Kostet das Haus rund
200.000 Euro, verlangt der Architekt demnach ein Honorar in der Höhe
von rund 30.000 Euro.
Wer denkt, dass das teuer ist, der irrt, denn durch die Ausschreibung und
der darauf basierenden gezielten Wahl der kostengünstigsten ausführenden
Firmen kann der Architekt mehr Geld einsparen, als er kostet. Das heißt:
Die hochqualitative Leistung des Architekten erhält man unter dem Strich
meist zum Nulltarif.