Der Architekt ist ein "unabhängiger Manager" am Bau. Er plant, steuert und kontrolliert und sorgt dafür, dass das Bauvorhaben von der Planung bis zur Schlüsselübergabe reibungslos, qualitativ hochwertig und kostengünstig realisiert wird. In der Regel lassen sich die Architektenleistungen wie folgt abgrenzen:
1| Erstgespräch (kostenlos)
Hier geht es ums Kennenlernen. Der Bauherr lässt sich Arbeit des Architekten
zeigen, bespricht seine Wünsche und klärt auftretende Fragen.
Stimmt die Chemie zwischen Bauherrn und Architekten, kann der Architekt
mit einem Vorentwurf bzw. Entwurf beauftragt werden.
2| Vorentwurf
Nach dem Erstgespräch setzt der Architekt erste Ideen in Form von Skizzen
um, die dem Bauherrn präsentiert werden. Findet der Vorentwurf Gefallen,
arbeitet der Architekt einen Entwurf aus.
3| Entwurf
Der Entwurf setzt sich aus einer Reihe ausführlicher Skizzen und kleinerer
Pläne zusammen, aus denen sich schon wesentliche Details des geplanten
Projektes ablesen lassen. Raumprogramm, Gestaltung und Design werden dargestellt.
Im Entwurf sind bereits das ganze "Wesen" und die "Idee"
des Projektes enthalten und auch ersichtlich. Nach der Präsentation
des Entwurfs kann sich der Bauherr entscheiden, ob er den Architekten mit
der Planung des Hauses beauftragt, oder nicht. Im Falle einer Nicht-Beauftragung
fällt ein Honorar für die bisher geleistete Arbeit an.
4| Einreichplanung (Genehmigungsplanung)
Der formal ungebundene Entwurf, der zur Veranschaulichung des Projekts dient,
bekommt nun einen formalen Charakter. Es entsteht ein Plan, der alle Angaben
enthält, die für die behördliche Bewilligung des geplanten
Bauvorhabens nötig sind. Auf Basis des Einreichplans (der Plan wird
bei der Behörde "einereicht"), kann die Behörde feststellen,
ob das Bauvorhaben der geltenden Bauordnung entspricht.
5| Bewilligungsverfahren
Jedes Bauvorhaben ist mit einer Reihe von behördlichen Bewilligungen
verbunden. Die Summe aller einzelnen Bewilligungsschritte ist das Bewilligungsverfahren.
Der Architekt übernimmt auf Wunsch dieses Verfahren.
6| Ausführungspläne
Ausführungspläne sind Pläne, die für die Handwerker
erstellt werden. Aus dem Einreichplan (Maßstab 1:100) sind wesentliche
Baudetails oft zu ungenau ersichtlich. Ausführungspläne im Maßstab
1:50, 1:25, 1:10,.... bringen kleine Details groß zu Papier. Auf Basis
dieser Detailpläne arbeitet der Handwerker.
7| Ausschreibung
Bei der Ausschreibung definiert der Architekt detailgenau alle Arbeitsschritte
und Materialien, die zur Erstellung des Bauvorhabens notwendig sind. Ausschreibungen
sind komplexe Dokumente, aus denen hervorgeht, wo welcher Baustoff in welchem
Ausmaß benötigt wird und welche Arbeiten im Zuge des Bauvorhabens
anfallen. Die Ausschreibung wird an mögliche ausführende Unternehmen
geschickt. Auf Basis der Ausschreibung legen die ausführenden Unternehmen
Kostenvoranschläge. Der Architekt wählt dann die kostengünstigsten
Anbieter aus und garantiert dem Bauherrn somit, die gewünschte Leistung
zu einem kleinen Preis zu erhalten.
8| Vergabe
Nach der Ausschreibung werden die Aufträge an die gewählten Unternehmen
vergeben und es werden Verträge mit ihnen erstellt.
9| Bauaufsicht
Bei der Bauaufsicht kontrolliert der Architekt den Arbeitsfortschritt der
ausführenden Unternehmen und die Qualität der geleisteten Arbeit.
Er sorgt dafür, dass das Bauvorhaben in der geplanten Zeit mit der
erforderlichen Sorgfalt unter Verwendung der geeigneten Baustoffe fertiggestellt
wird.