Der Architekt ist ein "unabhängiger Manager" am Bau. Er plant, steuert und kontrolliert und sorgt dafür, dass das Bauvorhaben von der Planung bis zur Schlüsselübergabe reibungslos, qualitativ hochwertig und kostengünstig realisiert wird. In der Regel lassen sich die Architektenleistungen wie folgt abgrenzen:

1| Erstgespräch (kostenlos)
Hier geht es ums Kennenlernen. Der Bauherr lässt sich Arbeit des Architekten zeigen, bespricht seine Wünsche und klärt auftretende Fragen. Stimmt die Chemie zwischen Bauherrn und Architekten, kann der Architekt mit einem Vorentwurf bzw. Entwurf beauftragt werden.

2| Vorentwurf
Nach dem Erstgespräch setzt der Architekt erste Ideen in Form von Skizzen um, die dem Bauherrn präsentiert werden. Findet der Vorentwurf Gefallen, arbeitet der Architekt einen Entwurf aus.

3| Entwurf
Der Entwurf setzt sich aus einer Reihe ausführlicher Skizzen und kleinerer Pläne zusammen, aus denen sich schon wesentliche Details des geplanten Projektes ablesen lassen. Raumprogramm, Gestaltung und Design werden dargestellt. Im Entwurf sind bereits das ganze "Wesen" und die "Idee" des Projektes enthalten und auch ersichtlich. Nach der Präsentation des Entwurfs kann sich der Bauherr entscheiden, ob er den Architekten mit der Planung des Hauses beauftragt, oder nicht. Im Falle einer Nicht-Beauftragung fällt ein Honorar für die bisher geleistete Arbeit an.

4| Einreichplanung (Genehmigungsplanung)
Der formal ungebundene Entwurf, der zur Veranschaulichung des Projekts dient, bekommt nun einen formalen Charakter. Es entsteht ein Plan, der alle Angaben enthält, die für die behördliche Bewilligung des geplanten Bauvorhabens nötig sind. Auf Basis des Einreichplans (der Plan wird bei der Behörde "einereicht"), kann die Behörde feststellen, ob das Bauvorhaben der geltenden Bauordnung entspricht.

5| Bewilligungsverfahren
Jedes Bauvorhaben ist mit einer Reihe von behördlichen Bewilligungen verbunden. Die Summe aller einzelnen Bewilligungsschritte ist das Bewilligungsverfahren. Der Architekt übernimmt auf Wunsch dieses Verfahren.

6| Ausführungspläne
Ausführungspläne sind Pläne, die für die Handwerker erstellt werden. Aus dem Einreichplan (Maßstab 1:100) sind wesentliche Baudetails oft zu ungenau ersichtlich. Ausführungspläne im Maßstab 1:50, 1:25, 1:10,.... bringen kleine Details groß zu Papier. Auf Basis dieser Detailpläne arbeitet der Handwerker.

7| Ausschreibung
Bei der Ausschreibung definiert der Architekt detailgenau alle Arbeitsschritte und Materialien, die zur Erstellung des Bauvorhabens notwendig sind. Ausschreibungen sind komplexe Dokumente, aus denen hervorgeht, wo welcher Baustoff in welchem Ausmaß benötigt wird und welche Arbeiten im Zuge des Bauvorhabens anfallen. Die Ausschreibung wird an mögliche ausführende Unternehmen geschickt. Auf Basis der Ausschreibung legen die ausführenden Unternehmen Kostenvoranschläge. Der Architekt wählt dann die kostengünstigsten Anbieter aus und garantiert dem Bauherrn somit, die gewünschte Leistung zu einem kleinen Preis zu erhalten.

8| Vergabe
Nach der Ausschreibung werden die Aufträge an die gewählten Unternehmen vergeben und es werden Verträge mit ihnen erstellt.

9| Bauaufsicht
Bei der Bauaufsicht kontrolliert der Architekt den Arbeitsfortschritt der ausführenden Unternehmen und die Qualität der geleisteten Arbeit. Er sorgt dafür, dass das Bauvorhaben in der geplanten Zeit mit der erforderlichen Sorgfalt unter Verwendung der geeigneten Baustoffe fertiggestellt wird.

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